Meine Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung unter Einhaltung der Beschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG umfassen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen (kein Baulohn)
- Krankenkassenbeitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen
- Zahlungsformulare (Überweisungen)
- An/Abmeldungen, Jahresmeldungen bei Krankenkassen
- Jahresmeldungen zur Berufsgenossenschaft/Schwerbehindertenabgabe
- Lohnfortzahlungsanträge
- Arbeitsbescheinigungen
- Auf Wunsch übermittlung der Daten per DFÜ an das zuständige Finanzamt
(Pflicht seit 01.01.2005)